Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden!
Wo steht, dass man Feuerlöscher überprüfen lassen muss?
Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ANSchG) § 25: Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit seiner ArbeitnehmerInnen – bereits ab 1 ArbeitnehmerIn sorgen.
In der Arbeitsstättenverordnung (AstV) § 42:Geeignete Feuerlöscher müssen in jeder Arbeitsstätte in ausreichender Anzahl vorhanden sein!
Feuerlöscher müssen im Fall des Falles funktionieren.
In der Versandbehälterverordnung: Feuerlöscher sind Druckbehälter und stellen, wenn Sie nicht regelmäßig vom Fachmann gewartet werden, eine Gefahr dar.